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vertraglichen Vereinbarungen und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Ablauf des Anmietungszeitraums gelöscht werden.

Im Fall des Kaufs von Adressen durch ein Unternehmen kann dieses Unternehmen die Adressen anschließend so oft und so lang für eigene Zwecke nutzen wie gewünscht. Außerdem können die gekauften Adressen in die unternehmenseigene Kundendatenbank übernommen werden, allerdings dürfen die erworbenen Adressen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sowohl bei Mehrfachnutzung als auch beim Kauf sind Adress-Updates durch den Listeigner möglich. Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarungen sind rechtswidrig und werden mit Konventionalstrafen bis zum 20-fachen Mietpreis geahndet.

Quelle: Riek, direkt Marketing

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