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vertraglichen Vereinbarungen und den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen nach Ablauf des Anmietungszeitraums gelöscht werden.
Im Fall des Kaufs von Adressen durch ein Unternehmen kann dieses
Unternehmen die Adressen anschließend so oft und so lang für eigene
Zwecke nutzen wie gewünscht. Außerdem können die gekauften Adressen in
die unternehmenseigene Kundendatenbank übernommen werden, allerdings
dürfen die erworbenen Adressen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Sowohl bei Mehrfachnutzung als auch beim Kauf sind Adress-Updates durch den Listeigner möglich. Verstöße gegen die
Nutzungsvereinbarungen sind rechtswidrig und werden mit Konventionalstrafen bis zum 20-fachen Mietpreis geahndet.
Quelle: Riek, direkt Marketing
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